Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Thorygen.digital, Inhaber Anthony Krieger (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern erbracht. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den angebotenen Leistungen ausgeschlossen.
§ 2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 4. Analyse-, Beratungs- und Prüfungsleistungen
Analyse-, Beratungs- und Prüfungsleistungen werden grundsätzlich vor Leistungsbeginn vollständig in Rechnung gestellt.
Die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Analyseergebnissen, Dokumentationen oder Auswertungen besteht erst nach vollständiger Bezahlung.
§ 5. Projektleistungen und Anzahlung
Bei Projektleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Anzahlung 30 % der vereinbarten Auftragssumme.
Der verbleibende Restbetrag wird nach Fertigstellung und Rechnungsstellung fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung oder Anzahlung zu beginnen.
§ 6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der jeweiligen Rechnung angegebenen Geschäftskonto.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 7. Zahlungsverzug
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Arbeiten, Leistungen und Projektaktivitäten bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 8. Leistungsänderungen
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, werden diese gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür ein ergänzendes Angebot zu erstellen.
Vereinbarte Termine können sich durch Leistungsänderungen entsprechend verschieben.
§ 9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Dokumente und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
§ 10. Systeme und Zugänge
Soweit für die Leistungserbringung Zugänge zu Systemen, Plattformen oder Diensten erforderlich sind, stellt der Kunde diese rechtzeitig bereit.
§ 11. Abnahme
Soweit die Leistung einer Abnahme zugänglich ist, gilt diese als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich mitteilt.
§ 12. Kündigung und Projektabbruch
Der Kunde kann einen Auftrag jederzeit kündigen.
§ 13. Nutzungsrechte
Sämtliche Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, Dokumentationen, Konzepten, Automatisierungen, Vorlagen und sonstigen Leistungen gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen auf den Kunden über.
§ 14. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Kunden geheim zu halten.
§ 15. Datensicherung
Der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
§ 16. Drittanbieter
Leistungen des Auftragnehmers können auf Diensten oder Systemen Dritter basieren.
§ 17. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 18. Fristen
Angegebene Termine und Fertigstellungsdaten stellen Planwerte dar.
§ 19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Version: 03.06.2026, 22:24:18